Abbildung "Aktuelle Zinsen" aus Durchschnitt uns zur Verfügung stehenden Bankinstitute, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften
(Ihr unabhängiger Finanzberater und -partner Jani Stangl & Team, Ihre Repräsentanz der DSL Bank Jani Stangl, Ihr Partner der BHW Bausparkasse Jani Stangl)
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Umschuldung


(Datenquelle www.wikipedia.de)



Umschuldung im privatwirschaftlichen Bereich



Ziel der Umschuldung auf privatwirtschaftlicher Ebene ist es in der Regel, von den günstigeren Zins- und Tilgungssätzen eines neuen Kredites zu profitieren.Auf diesem Wege kann unter anderem die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers wiederhergestellt werden.


Ein weiteres Ziel der Umschuldung kann es sein, Zahlungsverpflichtungen aus verschiedenen Krediten und Finanzkäufen zu einer Gesamtschuld zusammenzufassen.Aus ökonomischer Sicht bietet dieses Ziel allerdings keine Vorteile, da bei einer Umschuldung gegebenenfalls Zusatzkosten in Form von Vorfälligkeitsentschädigungenund Bearbeitungsgebühren entstehen können.


Durch die Aufnahme eines neuen Kredites zu günstigeren Zinssätzen oder längeren Laufzeiten und damit niedrigeren Raten werden die einzelnen Zahlungsverpflichtungen abgelöst. Die Ersparnis kommt dabei auf zwei Wegen zustande:Kredite werden zu günstigeren Konditionen aufgenommen, Zinsen und Raten belasten den Schuldner daher nicht in gleichem Maße wie die alten Zahlungsverpflichtungendurch eine Umschuldung können mehrere ausstehende Zahlungen zu einem einzigen Kredit zusammengefasst werden


Auf diese Weise fallen nur noch eine monatliche Rate und ein einheitlicher Zinssatz an, und der Schuldner gewinnt an Übersicht.


Für eine erfolgreiche Umschuldung müssen Schuldner die Kündigungsfristen ihrer Kredite berücksichtigen. Kredite mit variabler Verzinsung können innerhalb von drei Monaten gekündigt werden, Kredite mit fester Verzinsung können sechs Monate vor dem Ende der Zinsbindung gekündigt werden, die in der Regel nach zehn Jahren erreicht ist. Wird ein bestehender Kreditvertrag vor dem Ende der Zinsfestschreibungszeit gekündigt, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung (VE) an.


In einigen Fällen kann sich die Umschuldung auf einen günstigeren Kredit vor dem Ende der Zinsfestschreibung dennoch lohnen, dann nämlich, wenn die zu erwartenden Zinseinsparungen höher sind als dieSumme der Vorfälligkeitsentschädigung. Werden Bauspardarlehen vorzeitig zurückgezahlt, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

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